Vererben - über den Tod hinaus Gutes tun

 
 
Wer steht Ihnen nahe?
Wem möchten Sie etwas hinterlassen?
 
Über den Tod hinaus Gutes tun. Das können Sie mit Ihrem Vermächtnis oder Testament. Oftmals gibt es keine nahen Verwandten mehr oder das Verhältnis ist nicht sehr eng. So dass Unterstützerinnen und Unterstützer in einer Stiftung die Möglichkeit sehen, ihr Vermögen in einem für sie sinnvollen und bedeutsamen Zweck zu widmen.
 
Dann gibt es die Möglichkeit, Ihr Vermögen als Vermächtnis oder Erbschaft einer Stiftung – einem sinnvollen und bedeutsamen Zweck – zu widmen.
 
Nachlassregelung bzw. Testament
Das, was Sie hinterlassen möchten, wird schriftlich festgelegt. Gut zu wissen:
Die Stiftung Kranke Begleiten ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.